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§ 25a Berlin-Klausel - Digitale Gesetze
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
Zweiter Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
Dritter Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25a Berlin-Klausel
§ 26 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 25a Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.