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§ 3 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (KredFinG 1967)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Inhaltsverzeichnis
§ 3
Die Investitionsmaßnahmen nach § 2 sind in den außerordentlichen Haushalt des Entwurfs des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 zu übernehmen.