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§ 2 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe (KredAufnG)
§ 1
§ 2
Inhaltsverzeichnis
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.