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Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer (KredAAG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 6a
§ 7
§ 8 Erlöschen von Zinsen aus an Grundstücken gesicherten Schuldverhältnissen, die vor dem 28. Juni 1948 entstanden sind
§ 9 Erlöschen von Zinsen aus Aufbaukrediten an private Vermieter
§ 6a - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6a
Die Ersetzung der in den §§ 3 und 5 bezeichneten Kredite durch andere Finanzierungsmittel berührt den Anspruch des Kreditnehmers auf Zinszuschüsse nicht.