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§ 4 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (KrArchG)
§ 1 Archivierung von Unterlagen aus dem Lastenausgleich
§ 2 Übernahme von Unterlagen der Heimatortskarteien
§ 3 Berlin-Klausel
§ 4 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.