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§ 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen - Digitale Gesetze
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise (KraftstoffLBV)
Eingangsformel
1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
2. Abschnitt Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
3. Abschnitt Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
4. Abschnitt Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
5. Abschnitt Zuständigkeiten
6. Abschnitt Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
7. Abschnitt Vorschriften für Kraftstoffhändler
8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
9. Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
§ 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.