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Art 7 Gesetz zu dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation - Digitale Gesetze
Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften (KostErmÄndG)
Eingangsformel
1. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
2. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
Art 7 Gesetz zu dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Art 8 Bestimmungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Art 9 Bestimmungen auf dem Gebiet des Urheberrechts (Urheberrechtsgesetz, Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten)
3. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
4. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
5. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
6. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
7. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
8. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr
9. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen
10. Abschnitt Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft
11. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
2. Abschnitt: Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
Art 7 Gesetz zu dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
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