(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) Als Situationsaufgabe sind vier der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, darunter in jedem Fall die Arbeit nach Nummer 1, die an einem dem Prüfling unbekannten Modell auszuführen ist:
- 1.
Hautbeschaffenheit sowie Hautempfindlichkeit beurteilen und dokumentieren, spezifische Pflegeempfehlung erstellen,
- 2.