Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Abschnitt 3 Ausführung der Konzession
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.