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§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 Berechnung des geschätzten Vertragswerts
§ 3 Laufzeit von Konzessionen
§ 4 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 5 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 6 Dokumentation und Vergabevermerk
Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Abschnitt 3 Ausführung der Konzession
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.