§ 2 Vergleichbarkeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst vergleichbare Einrichtung im Sinne der Ziffer 6 Satz 3 des zum Abkommen gehörigen Protokolls zu Artikel 15 des Abkommens.