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§ 11 Anwendungszeitpunkt - Digitale Gesetze
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg (KonsVerLUXV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Grenzpendler
Abschnitt 3 Berufskraftfahrer, Lokomotivführer und Begleitpersonal
Abschnitt 4 Sonstige Anwendungsfälle
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
§ 11 Anwendungszeitpunkt
§ 12 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
§ 11 Anwendungszeitpunkt
Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden
1.
in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011,
2.
in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.