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§ 27 Begriffsbestimmung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (KonsG)
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
3. Abschnitt Die Berufskonsularbeamten
4. Abschnitt Die Honorarkonsularbeamten
5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
6. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
6. Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 27 Begriffsbestimmung
Der Begriff "Deutscher" bestimmt sich nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.