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Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (KonsG)
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
3. Abschnitt Die Berufskonsularbeamten
4. Abschnitt Die Honorarkonsularbeamten
5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
6. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 25e Auslagen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
5. Abschnitt: Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
§ 25e Auslagen
Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.