§ 20 Allgemeine Festlegungen zum Projektmanagement
(1) Es wird ein einheitliches Projektmanagement für alle Entwicklungsprogramme und -projekte im Gesamtvorhaben KONSENS festgelegt. Es orientiert sich an den für den Bund geltenden Projektmanagementstandards.
(2) Das Gesamtprojekt wird in Anlehnung an international anerkannte Projektmanagementstandards eingerichtet.
(3) Für jedes Projekt sind mindestens folgende Dokumente zu erstellen:
- 1.
ein Projektauftrag,
- 2.
ein Projekthandbuch,
- 3.
eine Gesamtplanung inklusive Meilensteinplan, Netzplan, kritischem Pfad (inklusive Zuarbeiten), Ressourcen (Personal (inklusive Kompetenzprofil), Finanzen) und definierter Ziele,
- 4.
ein Betriebshandbuch,
- 5.
ein Benutzerhandbuch,
- 6.
ein projektspezifisches Sicherheitskonzept/Datenschutzkonzept,
- 7.
die Datenschutz-Folgenabschätzung und
- 8.
ein Projektabschlussbericht.
(4) Für jedes Großprojekt ist ein eigener Lenkungsausschuss einzurichten. Bei sonstigen Projekten kann ein Lenkungsausschuss eingerichtet werden. Ein Großprojekt liegt vor, wenn mindestens die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- 1.
es ist eine Softwarezulieferung durch mindestens ein anderes Projekt erforderlich,
- 2.
die geplante Projektlaufzeit beträgt mehr als 23 Monate und
- 3.
das geplante Budget beträgt mehr als 10 Millionen Euro.
(5) Im Lenkungsausschuss sind vertreten:
- 1.
der Projektleiter,
- 2.