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§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (KochAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.