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§ 30 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) - Digitale Gesetze
[object Object] (KlaCembAusbV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
Abschnitt 4 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 29 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 30 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlussvorschriften
§ 30 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)