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§ 22 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (KlaCembAusbV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
Abschnitt 4 Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
§ 20 Ziel und Zeitpunkt
§ 21 Inhalt
§ 22 Prüfungsbereiche
§ 23 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 24 Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
§ 25 Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
§ 26 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 27 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 28 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
§ 22 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Arbeitsauftrag,
2.
Durchführen von Reparaturen,
3.
Stimmen und Intonieren,
4.
Planen und Konstruieren sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.