§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“
(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physikalische und fertigungstechnische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
die Leistungserbringung vorbereiten, hierzu zählen insbesondere
- a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen und dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Instandhaltungs- und Herstellungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Werkzeugen und Maschinen planen,
- b)
mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Zulieferern, in Planungen einbeziehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,
- c)
Handhabungshinweise und Produktinformationen für mechanische, elektrische und elektronische Bauteile leistungsbezogen auswerten und erläutern,
- d)
Arbeitspläne, Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Montageanweisungen erarbeiten, bewerten und korrigieren sowie
- e)
vorbereitende Messungen durchführen,
- 2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere
- a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,
- b)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und Folgen ableiten,
- c)
Fehler und Mängel in der Leistungserbringung erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,
- d)
Vorgehensweise zur Instandhaltung und Herstellung von Bauteilen, insbesondere durch Sägen, Bohren, Stemmen, Fräsen und Biegen auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,
- e)
Vorgehensweise zur Oberflächenbehandlung von Bauteilen, insbesondere Furnieren, Schleifen und Polieren beschreiben und auswählen, Auswahl begründen und Ergebnisse bewerten,