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Art 23 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs
Zweiter Teil Änderung weiterer Gesetze
Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Überleitungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Schlußvorschriften
Art 20 Einschränkung von Grundrechten
Art 21 Zuständigkeit für die Kostenerstattung aufgrund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
Art 22 Stadtstaatenklausel
Art 23 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Überleitungs- und Schlußvorschriften
Zweiter Abschnitt: Schlußvorschriften
Art 23 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.