Erster Teil Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs
Zweiter Teil Änderung weiterer Gesetze
Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
Art 19 Eintragungen im Erziehungsregister
Eintragungen über die Anordnung der Erziehungsbeistandschaft oder der Fürsorgeerziehung durch den Vormundschaftsrichter werden aus dem Erziehungsregister entfernt.