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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvFErrG)
§ 1 Errichtung eines Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung des Sondervermögens
§ 5 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 6 Rechnungslegung
§ 7 Verwaltungskosten
§ 8 Auflösung
Anlage Anlage zu Art 1 § 5 Absatz 1
Anlage Anlage zu Art 6 § 5 Absatz 1
§ 2 Zweck des Sondervermögens - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Zweck des Sondervermögens
Aus dem Sondervermögen sollen Finanzhilfen an die Länder zur Förderung von besonders bedeutsamen Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden.