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[object Object] (KhWbAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen
Abschnitt 3 Abschluss- und Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 7 Ziel und Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
(2) Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.