Abschnitt 5 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
Abschnitt 6 Sonstige Vorschriften
Anlage 1 Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach § 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 1433 - 1437; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
E Entgelte nach § 17b KHG E1 Aufstellung der Fallpauschalen E2 Aufstellung der Zusatzentgelte E3 Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte
B Budgetermittlung B1 Erlösbudget nach § 4 KHEntgG
E1 Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus *) 1) 2) ... (Inhalt: Nicht darstellbare Tabelle)
----- *) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich. 1) Die Aufstellung ist unter Beachtung der Vorgaben von Fußnote 2 für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen: - für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche), - für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche), - für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Vereinbarung von Budget und Mehr- oder Minderleistungen), - für den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach dem DRG-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Budgetvereinbarung). Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen. Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig. 2) Für die Vorlage der Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres und die
Vorlage der Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres sind alle Spalten
auszufüllen. Für die Forderung des Vereinbarungszeitraums
brauchen die markierten Spalten 5-6, 8-10, 12-14 und 16 nicht ausgefüllt
werden; für diese sind lediglich die jeweiligen Endsummen zu schätzen.
Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine
Hochrechnung zulässig.
3) Aufnahmen und Entlassungen im jeweiligen Kalenderjahr, ohne Überlieger am
Jahresbeginn.
4) Die Bewertungsrelationen für Überlieger sind jeweils nach dem im jeweiligen
Vorjahr geltenden DRG-Katalog vorzulegen, d. h. bei Vorlage für den
Vereinbarungszeitraum sind für die Überlieger die Bewertungsrelationen
des DRG-Katalogs des laufenden Jahres anzuwenden.
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I Krankenhaus: I I Seite: I
I I I----------------I
I I I Datum: I
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E2 Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus *) 1)
Summe der effektiven Bewertungsrelationen für alle im Kalenderjahr entlassenen Fälle einschließlich der Überlieger am Jahresbeginn.
2
x abzurechnender Landesbasisfallwert nach § 10 Abs. 8 Satz 7
3
= Zwischensumme
4
+ Zusatzentgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
5
Erlösbudget2)
Erlösbudget einschließlich der Erlöse bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer, der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer und der Abschläge bei Verlegungen.