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§ 5 Grundsatz - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Schutz von Kulturgut vor Abwanderung
Abschnitt 1 Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes
§ 5 Grundsatz
§ 6 Nationales Kulturgut
§ 7 Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
§ 8 Nachträgliche Eintragung
§ 9 Kulturgut im Eigentum der Kirchen und Religionsgemeinschaften
§ 10 Ausnahmen zur Eintragung von Kulturgut bei Leihgaben aus dem Ausland und nach Rückkehr in das Bundesgebiet
§ 11 Ortswechsel von eingetragenem Kulturgut
§ 12 Steuerliche Begünstigung von national wertvollem Kulturgut, Ausgleich bei Verkauf infolge wirtschaftlicher Notlage
§ 13 Löschung der Eintragung
Abschnitt 2 Verfahren und Mitwirkungspflichten; Veröffentlichung
Abschnitt 3 Beschädigungsverbot und Mitteilungspflicht
Kapitel 3 Kulturgutverkehr
Kapitel 4 Pflichten beim Inverkehrbringen von Kulturgut
Kapitel 5 Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes
Kapitel 6 Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes
Kapitel 7 Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr
Kapitel 8 Datenschutz, gemeinsames Verfahren, Zoll
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Evaluierung, Übergangs- und Ausschlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Schutz von Kulturgut vor Abwanderung
Abschnitt 1: Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes
§ 5 Grundsatz
Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.