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Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
Dritter Teil (weggefallen)
Vierter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
Fünfter Teil Schlussvorschriften
§ 6 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.