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§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik - Digitale Gesetze
[object Object] (KFBauMechAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Prüfung Teil 1
Unterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
Unterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 18 Inhalt des Teiles 2
§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 20 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 21 Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 22 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
§ 32 Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 33 Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Unterabschnitt 3: Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.