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§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik - Digitale Gesetze
[object Object] (KFBauMechAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1 Prüfung Teil 1
Unterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 11 Inhalt des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 13 Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 14 Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
Abschnitt 3 Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Karosserieinstandhaltungstechnik und
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.