§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes - Digitale Gesetze
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.