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§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien - Digitale Gesetze
Kleinbetragsverordnung (KBV)
§ 1 Änderung oder Berichtigung von Steuerfestsetzungen
§ 2 Änderung oder Berichtigung der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages
§ 3 Änderung oder Berichtigung der gesonderten Feststellung von Einkünften
§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
§ 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien
Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.