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Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (KapResV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Beschaffungsverfahren Kapazitätsreserve
Teil 3 Einsatz der Kapazitätsreserve
Teil 4 Abrechnung
Teil 5 Vertragsstrafen
Teil 6 Aufgaben der Netzbetreiber
Teil 7 Aufgaben der Bundesnetzagentur
Teil 8 Schlussbestimmungen
§ 43 Betriebsuntersagung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 7: Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 43 Betriebsuntersagung
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen § 3 im Benehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde den Betrieb der Anlage untersagen.