§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, karosserie- und fahrzeugbauphysikalische, materialspezifische, gestalterische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und auftragsbezogene Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten; hierzu zählen insbesondere
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen auftragsbezogenen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
Kundenwünsche analysieren und strukturieren,
- c)
Prüfverfahren zur Feststellung von Eigenschaften an Fahrzeugen und Baugruppen erläutern und bewerten,
- d)
Schadensaufnahme an unfallbeschädigten Komponenten oder Fahrzeugen darstellen und
- e)
Ergebnisse dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen; hierzu zählen insbesondere
- a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Material, Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal entwickeln, erläutern und begründen,
- b)
Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Folgen ableiten,
- c)
Technische Dokumentationen und Berechnungen unter Berücksichtigung von karosserie- und fahrzeugbauphysikalischen Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
Kriterien für die Vergabe von Aufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten,
- e)
Aufbau und Funktion von Fahrzeugaufbauten und Anbauteilen beschreiben und beurteilen,
- f)
Technische Lösungen von Karosserien und Fahrzeugen sowie für Umbauten und Neubauten erarbeiten, bewerten und korrigieren,