Fünfter Abschnitt Labaustauschstoffe und Lab-Pepsin-Zubereitungen
Sechster Abschnitt (weggefallen)
Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Achter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften
§ 12 Trockenmasse - Digitale Gesetze
§ 12 Trockenmasse
Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen dürfen unbeschadet der sonstigen Anforderungen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den in Anlage 2 für die einzelnen Fettgehaltsstufen festgelegten Gehalt an Trockenmasse aufweisen.