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§ 9 Arten - Digitale Gesetze
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Anwendungsbereich
Zweiter Teil Jugendliche
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
§ 9 Arten
§ 10 Weisungen
§ 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung
§ 12 Hilfe zur Erziehung
Dritter Abschnitt Zuchtmittel
Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe
Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Dritter Teil Heranwachsende
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Jugendliche
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Zweiter Abschnitt: Erziehungsmaßregeln
§ 9 Arten
Erziehungsmaßregeln sind
1.
die Erteilung von Weisungen,
2.
die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.