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§ 74 Kosten und Auslagen - Digitale Gesetze
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Anwendungsbereich
Zweiter Teil Jugendliche
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren
Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren
Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen
Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
§ 68 Notwendige Verteidigung
§ 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 69 Beistand
§ 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
§ 70a Unterrichtung des Jugendlichen
§ 70b Belehrungen
§ 70c Vernehmung des Beschuldigten
§ 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
§ 72 Untersuchungshaft
§ 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
§ 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
§ 73 Unterbringung zur Beobachtung
§ 74 Kosten und Auslagen
Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren
Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Dritter Teil Heranwachsende
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Jugendliche
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Siebenter Unterabschnitt: Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§ 74 Kosten und Auslagen
Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann davon abgesehen werden, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.