Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Dritter Teil Heranwachsende
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher - Digitale Gesetze
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.