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§ 107 Gerichtsverfassung - Digitale Gesetze
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Anwendungsbereich
Zweiter Teil Jugendliche
Dritter Teil Heranwachsende
Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts
Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107 Gerichtsverfassung
§ 108 Zuständigkeit
§ 109 Verfahren
Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Heranwachsende
Zweiter Abschnitt: Gerichtsverfassung und Verfahren
§ 107 Gerichtsverfassung
Von den Vorschriften über die Jugendgerichtsverfassung gelten die §§ 33 bis 34 Abs. 1 und §§ 35 bis 38 für Heranwachsende entsprechend.