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§ 1a Formvorgaben - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Formvorgaben
§ 2 Kind, Jugendlicher
§ 3 Arbeitgeber
§ 4 Arbeitszeit
Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher
Vierter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1a Formvorgaben
Soweit in diesem Gesetz schriftliche Handlungen vorgesehen sind, können diese auch in Textform erfolgen. Dies gilt nicht für § 6 Absatz 4 Satz 1 und § 21a Absatz 2.