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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute (ItalKultInstVorRV)
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 1 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die italienischen Kulturinstitute gilt der deutsch-italienische Notenwechsel vom 12. Juli 1961. Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.