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§ 71 [object Object] - Digitale Gesetze
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGHG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Überstellung
Teil 3 Durchbeförderung
Teil 4 Rechtshilfe durch die Vollstreckung von Entscheidungen und Anordnungen des Gerichtshofes
Teil 5 Sonstige Rechtshilfe
Teil 6 Ausgehende Ersuchen
Teil 7 Gemeinsame Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 7: Gemeinsame Vorschriften
§ 71 Kosten
(Zu Artikel 100, Artikel 107 Abs. 2 des Römischen Statuts)
Auf die Erstattung der vom Gerichtshof zu tragenden Kosten der Rechtshilfe kann verzichtet werden.