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Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau (InvestAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlussprüfung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau - Zeitliche Gliederung -
§ 5 Ausbildungsplan - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.