Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3 Verfahren bei Zahlungsansprüchen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 5 Verfahren bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 6 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor
Abschnitt 7 Hanf
Abschnitt 8 Duldungs-, Mitwirkungs-, Nachweis- und Meldepflichten
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen
§ 34 Zuständige Verwaltungsbehörde
Verwaltungsbehörde im Sinne des Marktorganisationsgesetzes und des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Stützungsregelungen nach
1.
§ 1 Absatz 1 Nummer 2,
2.
§ 1 Absatz 1 Nummer 3,
soweit im Rahmen dieser Verordnung die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Rechtsakte, das Marktorganisationsgesetz und diese Verordnung von den Ländern durchgeführt werden, vorbehaltlich einer Regelung nach § 38 Absatz 3 Satz 4 des Marktorganisationsgesetzes die zuständige oberste Landesbehörde.