Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3 Verfahren bei Zahlungsansprüchen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 5 Verfahren bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 6 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor
Abschnitt 7 Hanf
Abschnitt 8 Duldungs-, Mitwirkungs-, Nachweis- und Meldepflichten
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen
§ 26 Antrag - Digitale Gesetze
§ 26 Antrag
(1) Zahlungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a werden anerkannten Erzeugerorganisationen im Hopfensektor auf Antrag gewährt.
(2) Der Antrag ist schriftlich bis zu dem 30. September eines Jahres für das jeweilige Erntejahr zu stellen.