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§ 2 Anwendungsbereich der Verordnung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Rahmenbedingungen für die Teilnahme, Datenverarbeitung und Kursgebühren
Abschnitt 3 Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses
Abschnitt 4 Kursträger, Prüfstellen, Bewertungskommission
Abschnitt 5 Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Anwendungsbereich der Verordnung
Die Verordnung findet auch Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.