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Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Rahmenbedingungen für die Teilnahme, Datenverarbeitung und Kursgebühren
Abschnitt 3 Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses
§ 10 Grundstruktur des Integrationskurses
§ 11 Grundstruktur des Sprachkurses
§ 12 Grundstruktur des Orientierungskurses
§ 13 Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs
§ 14 Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme
§ 15 Lehrkräfte und Prüfer
§ 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft
§ 16 Zulassung der Lehr- und Lernmittel
§ 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs
Abschnitt 4 Kursträger, Prüfstellen, Bewertungskommission
Abschnitt 5 Übergangsregelung
§ 16 Zulassung der Lehr- und Lernmittel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses
§ 16 Zulassung der Lehr- und Lernmittel
Lehr- und Lernmittel für den Integrationskurs können auf Antrag vom Bundesamt zugelassen werden.