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Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (IntTestV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anmeldung und Teilnahme
§ 3 Prüfungsumfang und Prüfungsdauer
§ 4 Prüfungsunterlagen
§ 5 Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 6 Überprüfung der Identität
§ 7 Aufsicht und Protokoll
§ 8 Ausschluss von der Prüfung
§ 9 Rücktritt, Abbruch und Wiederholung der Prüfung
§ 10 Bewertung der Prüfungsergebnisse
§ 11 Einsichtnahme
§ 12 Verschwiegenheit
§ 13 Archivierung
§ 14 Inkrafttreten
§ 2 Anmeldung und Teilnahme - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Anmeldung und Teilnahme
Anmeldung und Teilnahme erfolgen bei den nach § 20a der Integrationskursverordnung zugelassenen Prüfungsstellen.