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Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber (InsoGeldEinzPV)
Eingangsformel
§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.