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§ 53 Massegläubiger - Digitale Gesetze
Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
§ 36 Unpfändbare Gegenstände
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
§ 40 Unterhaltsansprüche
§ 41 Nicht fällige Forderungen
§ 42 Auflösend bedingte Forderungen
§ 43 Haftung mehrerer Personen
§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen
§ 44a Gesicherte Darlehen
§ 45 Umrechnung von Forderungen
§ 46 Wiederkehrende Leistungen
§ 47 Aussonderung
§ 48 Ersatzaussonderung
§ 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen
§ 50 Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
§ 52 Ausfall der Absonderungsberechtigten
§ 53 Massegläubiger
§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
§ 55 Sonstige Masseverbindlichkeiten
Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Zweiter Abschnitt: Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 53 Massegläubiger
Aus der Insolvenzmasse sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen.