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Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Erster Abschnitt Aufstellung des Plans
§ 217 Grundsatz
§ 218 Vorlage des Insolvenzplans
§ 219 Gliederung des Plans
§ 220 Darstellender Teil
§ 221 Gestaltender Teil
§ 222 Bildung von Gruppen
§ 223 Rechte der Absonderungsberechtigten
§ 223a Gruppeninterne Drittsicherheiten
§ 224 Rechte der Insolvenzgläubiger
§ 225 Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger
§ 225a Rechte der Anteilsinhaber
§ 226 Gleichbehandlung der Beteiligten
§ 227 Haftung des Schuldners
§ 228 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse
§ 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan
§ 230 Weitere Anlagen
§ 231 Zurückweisung des Plans
§ 232 Stellungnahmen zum Plan
§ 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung
§ 234 Niederlegung des Plans
Zweiter Abschnitt Annahme und Bestätigung des Plans
Dritter Abschnitt Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
§ 234 Niederlegung des Plans - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Teil: Insolvenzplan
Erster Abschnitt: Aufstellung des Plans
§ 234 Niederlegung des Plans
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.