Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
§ 210 Vollstreckungsverbot - Digitale Gesetze
§ 210 Vollstreckungsverbot
Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 unzulässig.