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§ 16 Eröffnungsgrund - Digitale Gesetze
Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 13 Eröffnungsantrag
§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 14 Antrag eines Gläubigers
§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
§ 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
§ 15b Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung
§ 16 Eröffnungsgrund
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
§ 19 Überschuldung
§ 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen
§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen
§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen
§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
§ 26 Abweisung mangels Masse
§ 26a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 27 Eröffnungsbeschluß
§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner
§ 29 Terminbestimmungen
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
§ 31 Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
§ 32 Grundbuch
§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge
§ 34 Rechtsmittel
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Erster Abschnitt: Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 16 Eröffnungsgrund
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist.